Die geltend gemachten Tramkosten von Fr. 201.60 (72 x Fr. 2.80) für die Fahrten zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte sind nicht abziehbar, da diese Auslagen bereits durch den für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte gewährten Abzug für die Kosten des U-Abos abgedeckt sind. Abzugsfähig sind die Aufwendungen für die Lehrmittel von Fr. 298.70 (Fr. 66.--, Fr. 81.--, Fr. 21.--, Fr. 95.30 und Fr. 35.40), den Kurs Buchhaltungspraxis intensiv von Fr. 380.--, die Einschreibegebühr Kurs Betriebswirtschafter HF von Fr. 250.-- und die Semestergebühr Kurs Betriebswirtschafter HF inkl. Lehrmittel von Fr. 2'686.20.