Im Jahre 2003 arbeitete die Beschwerdeführerin bei der X AG. Gemäss Steuererklärung ist ihr Beruf/ihre Tätigkeit KV-Angestellte. Am 11. August 2003 begann sie berufsbegleitend den sechssemestrigen Lehrgang Betriebswirtschafter HF zu besuchen. In diesem Lehrgang werden unter anderem folgende Fächer gelehrt: Unternehmen und Organisation, Rechnungswesen, Privatrecht, Steuerrecht und Öffentliches Recht, Statistik, Personalmanagement, Marketing, Mitarbeiterführung und Controlling. Es ist davon auszugehen, dass die Fortbildung zum Betriebswirtschafter HF grundsätzlich zu wesentlichen Zusatzkenntnissen und zu einem zusätzlichen Titel mit gewissem eigenem Wert führt.