| | - | der Werkvertrag wird vor dem Kaufvertrag abgeschlossen; | | - | im Kaufvertrag wird vereinbart, dass bei Rücktritt vom Werkvertrag eine hohe Konventionalstrafe geschuldet werde; | | - | im Kaufvertrag sind Hinweise auf die geplante Überbauung (z.B. in Form von Ausnützungsrevers, Durchleitungsrechten, Näher- und Grenzbaurechten) vorhanden; | | - | der Antritt wird auf den Zeitpunkt der Bauvollendung hinausgeschoben; | | - | im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Bau bereits weit fortgeschritten; | | - | bei Vertragsabschluss liegt bereits ein detailliert ausgearbeitetes Projekt vor; | | - | der Verkauf schlüsselfertiger Häuser wurde inseriert.