9 des Werkvertrags vom 30. August 1999 mit Y. genannten Anzahlung über Fr. 7'000.-- bis zum 23. Mai 2001 zu edieren. Gleichzeitig wurden vom Bauinspektorat die Baugesuchsakten der Überbauung der Rekurrentin betr. Parzelle 1, 2, 3, 4 und 5, A., bis zum 23. Mai 2001 zur Edition einverlangt. 6. Mit Schreiben vom 21. Mai 2001 reichte die Z. AG innert Frist die gewünschte Gutschriftsanzeige in Kopie ein. Daraus geht hervor, dass die von Herrn Y. geleistete Anzahlung über Fr. 7'000.-- gemäss Ziff. 9 des Werkvertrags bereits am 23. Februar 1999 dem Konto der Rekurrentin gutgeschrieben worden ist.