Auch lasse sich dies nicht durch andere Indizien oder Hinweise herleiten. Bei Abschluss des Kaufvertrages sei keineswegs bekannt gewesen, wer als Unternehmer beauftragt werde. Land und Baute hätten verschiedene Preise, Konventionalstrafen seien nicht vereinbart worden und der Antritt im Kaufvertrag sei zeitlich vollständig losgelöst von der Erstellung einer Baute.