Mit Rechnung Nr. 00/1227, Gde. A., vom 12. September 2000 (eröffnet am 15. September 2000) wurde auf dem Anteil der Veräusserin die Handänderungssteuer sowohl auf dem Land als auch auf dem Gebäude in Höhe von insgesamt Fr. 25'943.75 erhoben. 2.a) Mit Schreiben vom 3. Oktober 2000 erhob die Z. AG namens und auftrags der Pflichtigen gegen die Handänderungssteuer-Rechnung Nr. 00/1227 vom 12. September 2000 Einsprache mit dem Begehren, es sei die Handänderungssteuer-Rechnung Nr. 00/1227 aufzuheben und die Handänderungssteuer im Sinne der Begründung zu veranlagen.