Mit Kaufvertrag vom 14. Juli 1999 veräusserte die Rekurrentin, die X. AG, die Parzelle Nr. 1, GB A., an Herrn Y. zu einem massgeblichen Veräusserungspreis von Fr. 772'000.--. Dieser Preis beinhaltet gemäss Vertrag das Grundstück, die per 31. Mai 1999 aufgelaufenen Projektkosten sowie zwei Autoabstellplätze. b) Am 30. August 1999 wurde zwischen dem Käufer und der Rekurrentin ein Generalunternehmervertrag abgeschlossen. Darin verpflichtete sich die Rekurrentin, ein Einfamilienhaus und zwei Einstellplätze zu erstellen. Der Werklohn für die Leistungen der Rekurrentin beträgt insgesamt Fr. 1'303'500.--. c) Mit Rechnung Nr. 00/1227, Gde.