Diese Arbeiten verrichte er zu Hause. c) Um die Grundfertigkeiten - deren es zur erfolgreichen Berufsausübung als Klavierlehrer auf seinem hohen Niveau bedarf - zu erhalten, muss der Beschwerdeführer einerseits eine bestimmte Zeit aufwenden und andererseits ist er hierzu auf einen ruhigen und abgeschirmten, spezifisch eingerichteten Arbeitsplatz angewiesen. Fotos belegen zudem, dass er die geltend gemachten Arbeitszimmer tatsächlich ausgeschieden hat. Demnach sind vorliegend die Voraussetzungen für den Abzug eines privaten Arbeitszimmers erfüllt.