26 N 26 ff). Es stellt sich daher die Frage, welche Instrumente im vorliegenden Fall für eine erfolgreiche Berufsausübung notwendig sind. b) Die Vertreterin des Beschwerdeführers macht vorliegend darauf aufmerksam, dass es sich um eine äusserst professionelle berufliche Tätigkeit handle, wobei die unterschiedlichen Epochen der Tasteninstrumente eine bedeutende Rolle spielen würden. Der Beschwerdeführer sei für die Betreuung der Tasteninstrumente in der A. zuständig und habe hierzu ein Jahresbudget von (…) zur Verfügung, woraus sich ergehe, dass ihm eine grosse Verantwortung obliege.