Mit Schreiben vom 4. Juni 2008 erhob die Vertreterin gegen den Einsprache-Entscheid Beschwerde mit den Begehren, erstens seien in diesem speziellen Fall zwei Arbeitszimmer zum Abzug zuzulassen, zweitens seien die berufsbedingten Auslagen inkl. Arbeitszimmer neu auf Fr. 10'761.-- festzulegen und drittens sei der Vertreterin eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.