08-102 Arbeitszimmerabzug, Musikinstrumente Sachverhalt: 1. Mit definitiver Veranlagungsverfügung direkte Bundessteuer 2006 vom 22. November 2007 wurde der geltend gemachte Abzug für "übrige berufsbedingte Auslagen" in Höhe von Fr. 7'784.-- auf pauschal Fr. 3'499.-- (3 % vom Nettoeinkommen) gekürzt. 2. Dagegen erhob die Vertreterin des Pflichtigen mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 Einsprache mit dem Begehren, es seien alle in der Selbstdeklaration geltend gemachten Berufsauslagen anzuerkennen.