Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 26. September 2008 (102/2008) Zu den Berufsunkosten gehören die Anschaffungen von Gegenständen und Einrichtungen, auf die ein Steuerpflichtiger für die Ausübung seines Berufs angewiesen ist. Besitzt ein Musiklehrer mehrere verschiedene Tasteninstrumente, ist darin neben deren Notwendigkeit zur Berufsausübung, auch eine Sammlerleidenschaft zu sehen. Die Amortisationskosten sind deshalb unter Berücksichtigung des Einzelfalles festzusetzen, können jedoch nicht vollumfänglich zum Abzug zugelassen werden.