Ob diese Steigerung markant und damit wesentlich ist, erscheint aber unklar. Die berufliche Fachausbildung in der Schweiz befindet sich zur Zeit im Umbruch, und es dürfte gegenwärtig kaum zu erstellen sein, wie viel der Rekurrentin der Titel als Betriebswirtschafter HF auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur bereits vorhandenen Ausbildung bringen wird (vgl. BGE 2A.671/2004 vom 6. Juli 2005, E. 3.2, a.a.O.). Im Übrigen tat die Rekurrentin glaubwürdig dar, dass es ihr jedenfalls in erster Linie um eine Vertiefung ihrer Kenntnisse für die zur Zeit ausgeübte Berufstätigkeit geht. Sie wolle vorab ihre bisherige Stelle sichern.