SFV bei Benützung eines Motorrades oder eines Privatautos: die Auslagen, die bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstehen würden; steht kein solches zur Verfügung oder kann dessen Benützung dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden (z.B. bei Gebrechlichkeit, bei mehr als 1,5 km Entfernung von der nächsten Haltestelle, bei einem täglichen Zeitaufwand von mehr als 2 1/2 Stunden), so ist pro Fahrkilometer ein Abzug bis zu 40 Rp. für Motorräder (Hubraum über 50 cm3, Kontrollschild mit weissem Grund, alle Typen einschliesslich Motorroller) und bis zu 65 Rp. für Autos zulässig (der Nachweis höherer Kosten bleibt vorbehalten);