7. Aufgrund all dieser Erwägungen ist der Rekurs abzuweisen und die Abzüge gemäss dem Einsprache-Entscheid für die Instrumentenamortisation im Betrag von Fr. 1'500.-- sowie für ein Arbeitszimmer im Umfang von Fr. 1'857.-- zu belassen. 8. (…) Entscheid Nr. 101/2008 vom 26.09.2008