Die Unterrichtsstunden fänden jedoch ausschliesslich an der A. in Z. statt, daher fielen die Fahrtkosten im gegebenen Umfang an. c) Um die Grundfertigkeiten - deren es zur erfolgreichen Berufsausübung als Klavierlehrer auf seinem hohen Niveau bedarf - zu erhalten, muss der Rekurrent einerseits eine bestimmte Zeit aufwenden und andererseits ist er hierzu auf einen ruhigen und abgeschirmten, spezifisch eingerichteten Arbeitsplatz angewiesen. Fotos belegen zudem, dass er die geltend gemachten Arbeitszimmer tatsächlich ausgeschieden hat. Demnach sind vorliegend die Voraussetzungen gemäss der Kurzmitteilung Nr. 214 für den Abzug eines privaten Arbeitszimmers erfüllt.