Er habe sich deshalb für eine erfolgreiche Berufsausübung mit Tasteninstrumenten aus verschiedenen Epochen auszukennen, was den Zugang zu den Instrumenten erfordere. Die Instrumente in der A. seinen meistens belegt, daher könne er sich dort nicht ausreichend mit den Instrumenten befassen. Gemäss dem Bestätigungsschreiben der Arbeitgeberin vom 22. Mai 2008 bilde der private Besitz verschiedener Tasteninstrumente eine unabdingbare Voraussetzung für die Wartung des gesamten Tasteninstrumenten-Parks und die Planung von Neuanschaffungen. Die Steuerverwaltung entgegnet, dass es sich eher um eine Sammlung eines Liebhabers handle.