Die einmalige, ausserordentliche Anschaffung von kostspieligen Berufswerkzeugen, deren Nutzung sich über mehrere Jahre hinweg erstreckt, kann berufsnotwendig sein. (vgl. Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, 2. Auflage, Zürich 2006, § 26 N 28 f). Es stellt sich daher die Frage, welche Instrumente im vorliegenden Fall für eine erfolgreiche Berufsausübung notwendig sind. c) Die Vertreterin des Rekurrenten macht vorliegend darauf aufmerksam, dass es sich um eine äusserst professionelle berufliche Tätigkeit handelt, wobei die unterschiedlichen Epochen der Tasteninstrumente eine bedeutende Rolle spielen würden.