Der Gesetzgeber ist auch nicht in der Lage, bereits im Voraus für jedes konkrete Problem die "richtige" Lösung zu treffen. Häufig kann erst aufgrund der konkreten Umstände die sinnvolle und gerechte Lösung gefunden werden. In solchen Fällen würden zu hohe Anforderungen an die Bestimmtheit des Rechtssatzes zu Ergebnissen führen, die mit der materiellen Gerechtigkeit in Widerspruch stehen. Hier müssen vielmehr weniger bestimmte Normen zulässig sein, die Entscheidungsspielraum für die rechtsanwendenden Behörden schaffen.