StHG N 8). Im konkreten Fall geht es um die Amortisation der berufsnotwendigen Instrumente. Es ist zu prüfen, was unter dem Rechtsbegriff "berufsnotwendig" zu verstehen ist. a) Auf Grund des Erfordernisses des Rechtssatzes dürfen die Behörden nur gestützt auf eine genügend bestimmte generellabstrakte Norm handeln. Der Rechtssatz determiniert die Verwaltungstätigkeit und dient damit der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit. Das Gesetz kann jedoch nicht alle konkreten Fragen, die sich in Zukunft einmal stellen werden, voraussehen. Der Gesetzgeber ist auch nicht in der Lage, bereits im Voraus für jedes konkrete Problem die "richtige" Lösung zu treffen.