Bei den abziehbaren Auslagen für die Instrumentenanschaffung in der Kurzmitteilung 384 vom 19. Juli 2004 handelt es sich nicht um einen Pauschalabzug, sondern um eine obere Begrenzung für den individuell zu ermittelnden Betrag der Amortisationskosten für Musikinstrumente. Pauschalen ermöglichen Abzüge, welche nicht im Einzelnen nachgewiesen werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit des Abzugs höherer Berufskosten, wenn sie durch den Pflichtigen nachgewiesen werden können. Eine Obergrenze verunmöglicht es hingegen dem Steuerpflichtigen, höhere Berufskosten geltend zu machen, selbst wenn er solche nachweist.