Gesamthaft können jedoch höchstens Fr. 1'500.-- zum Abzug gebracht werden. 3. Die Steuerverwaltung entgegnete bereits im Einsprache-Entscheid, dass die Obergrenze im Jahr 2001 vom Steuergericht (Entscheid des Präsidenten der Steuerrekurskommission des Kanton Basel-Landschaft [StRK] Nr. 65/2001 vom 6. April 2001, betreffend die Steuerjahre 1997 - 2000) geschützt worden sei. Die Grundlage für den damaligen Entscheid bildete jedoch eine Vereinbarung der Basler Orchestergesellschaft mit dem Schweizerischen Musikerverband und nicht die vorliegende Kurzmitteilung, welche erst drei Jahre später erlassen wurde. Es kann folglich nicht auf den damaligen Entscheid verwiesen werden.