Der Beurteilung unterliegt vorliegend einerseits, in welchen Umfang ein unselbständig erwerbstätiger Musiklehrer Abzüge für die Amortisation von privaten Musikinstrumenten geltend machen kann und andererseits ob ihm der Abzug zweier privater Arbeitszimmer gewährt werden kann. b) Gemäss § 29 Abs. 1 lit.