Mit definitiver Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2006 vom 22. November 2007 wurde der geltend gemachte Abzug für "übrige berufsbedingte Auslagen" in Höhe von Fr. 8'709.-- auf Fr. 5'225.-- gekürzt. 2. Dagegen erhob die Vertreterin des Pflichtigen mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 Einsprache mit dem Begehren, es seien alle in der Selbstdeklaration geltend gemachten Berufsauslagen anzuerkennen. 3. Mit Einsprache-Entscheid vom 23. Mai 2008 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gut, indem sie anstatt den Abzug zweier Arbeitszimmer, nur den Abzug für ein Arbeitszimmer zuliess, diesen jedoch von Fr. 1'705.-- auf Fr. 1'857.-- erhöhte.