Die Amortisationskosten sind deshalb unter Berücksichtigung des Einzelfalles festzusetzen, können jedoch nicht vollumfänglich zum Abzug zugelassen werden. Um die Grundfertigkeiten - deren es zur erfolgreichen Berufsausübung als Klavierlehrer bedarf zu erhalten, muss der Rekurrent einerseits eine bestimmte Zeit aufwenden und andererseits ist er hierzu auf einen ruhigen und abgeschirmten, spezifisch eingerichteten Arbeitsplatz angewiesen. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen ist der Abzug für ein Arbeitszimmer zu gewähren.