Seit dem 1. Januar 2007 ist auf bundesrechtlicher Ebene die Unterscheidung zwischen "gelegentlich" und "regelmässig" nicht mehr notwendig. Im Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 2006 wurde festgehalten, dass die Unterscheidung zwischen „gelegentlichem" und „regelmässigem" Nebenerwerb häufig mit einem unverhältnismässigen Abklärungsaufwand verbunden ist, weshalb aus Vereinfachungsgründen das Wort „gelegentlicher" aus dem Text gestrichen wird. Vorliegend ist jedoch das Steuerjahr 2005 zu beurteilen, weshalb dieser Sachverhalt im Lichte der im Jahre 2005 geltenden gesetzlichen Regelungen in Art. 10 der Berufskostenverordnung zu untersuchen ist.