Mit Einsprache-Entscheid vom 19. Juli 2007 wies die Steuerverwaltung die Einsprache bezüglich des Pauschalabzuges mit der Begründung ab, es müsse vorliegend die Frage geklärt werden, ob überhaupt ein Nebenerwerb vorliege oder ob es sich um einen zweiten Haupterwerb handle. Eine Nebenerwerbsbeschäftigung sei eine Betätigung ausserhalb des übertragenen Aufgabenbereichs, die üblicherweise dadurch gekennzeichnet sei, dass sie zum Beispiel an einem anderen Arbeitsort, in Benützung anderer Hilfsmittel, ausserhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung ausgeübt werde.