Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 7. Dezember 2007 (101/2007) Eine Nebenerwerbstätigkeit ist eine Betätigung ausserhalb des übertragenen Aufgabenbereichs, die üblicherweise dadurch gekennzeichnet ist, dass sie z.B. an einem anderen Arbeitsort, in Benutzung anderer Hilfsmittel, ausserhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Kann eine "Nebenerwerbstätigkeit" in zeitlicher, räumlicher bzw. örtlicher und infrastruktureller Hinsicht nicht klar von einer Haupterwerbstätigkeit abgegrenzt werden, handelt es sich bei beiden Tätigkeiten um Haupterwerbstätigkeiten. Das alleinige Vorliegen einer Nebenerwerbstätigkeit genügt jedoch nicht.