Mit Vernehmlassung vom 23. Juni 2006 beantragte die Steuerverwaltung die Gutheissung des Rekurses unter Rückweisung zur erneuten Berechnung und Eröffnung der Quellensteuerrückerstattung 2005. Zur Begründung führte sie aus, sie sei nach erneuter Durchsicht der Akten und entsprechender Kontrollrechnung zur Auffassung gelangt, dass einerseits kleinere Form- und Rechenfehler und andererseits die Anwendung eines falschen Quellensteuertarifs mit der inkorrekten Vornahme der Abzüge für Familienlasten zu einer Mehrbelastung des Rekurrenten führe, weshalb die Rückerstattung der Quellensteuer 2005 neu berechnet und dem Rekurrenten neu eröffnet werden müsse.