191 BV Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend sind. Erscheint ein Beschwerdebegehren als offensichtlich aussichtslos, kann die unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt werden. Aussichtslos ist ein Prozess, bei dem die Gewinnchancen kaum ernsthaft sowie beträchtlich geringer als die Verlustgefahren sind, so dass eine nicht bedürftige Partei sich vernünftigerweise nicht zu diesem Prozess entschliessen würde. (Diese Beschwerde wurde vom Kantonsgericht mit Urteil vom 12. Juli 2006 abgewiesen.) 05-101 Kein Abzug von Unterhaltsbeiträgen an erwachsene Kinder Aus den Erwägungen: