{"Signatur": "BL_SG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2005-08-19", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_SG_001_101-2005_2005-08-19.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=d1c813d2-af3b-4002-a4fc-04b54210384a&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245051070", "Checksum": "114ce6f819f24cb88049cefe80dce822"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["101/2005"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Steuergericht 19.08.2005 101/2005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Steuergericht 19.08.2005 101/2005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Steuergericht 19.08.2005 101/2005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Steuergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Steuergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Steuergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder können nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Ob die Bestimmung von Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG, welche nur einen Abzug von Unterhaltsbeiträgen an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Gewalt stehenden Kinder, jedoch nicht solche an erwachsene Kinder zulässt, den in Art. 8 BV verankerten Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt, kann das Steuergericht nicht überprüfen, da gemäss Art."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:24:47", "Checksum": "e4a7cf166af58d407e3c8ade27092fe2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Steuergericht 19.08.2005 101/2005\nRegeste:\nUnterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder können nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Ob die Bestimmung von Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG, welche nur einen Abzug von Unterhaltsbeiträgen an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Gewalt stehenden Kinder, jedoch nicht solche an erwachsene Kinder zulässt, den in Art. 8 BV verankerten Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt, kann das Steuergericht nicht überprüfen, da gemäss Art.\n\nEntscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 19. August 2005 (101/2005)\nUnterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder können nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden.\nOb die Bestimmung von Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG, welche nur einen Abzug von Unterhaltsbeiträgen an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Gewalt stehenden Kinder, jedoch nicht solche an erwachsene Kinder zulässt, den in Art. 8 BV verankerten Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt, kann das Steuergericht nicht überprüfen, da gemäss Art. 191 BV Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend sind.\nErscheint ein Beschwerdebegehren als offensichtlich aussichtslos, kann die unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt werden. Aussichtslos ist ein Prozess, bei dem die Gewinnchancen kaum ernsthaft sowie beträchtlich geringer als die Verlustgefahren sind, so dass eine nicht bedürftige Partei sich vernünftigerweise nicht zu diesem Prozess entschliessen würde.\n(Diese Beschwerde wurde vom Kantonsgericht mit Urteil vom 12. Juli 2006 abgewiesen.)\n05-101 Kein Abzug von Unterhaltsbeiträgen an erwachsene Kinder\nAus den Erwägungen:\n"}