Diese Vorlage wurde jedoch in der Abstimmung vom 24. November 2002 von den Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft abgelehnt. Bereits im Anschluss daran sind jedoch im Landrat wieder parlamentarische Vorstösse, die die angesprochene Problematik betreffen, eingegangen und angekündigt worden. Die Befürchtung der Vertreterin der Rekurrenten, dass - unabhängig vom Abstimmungsausgang - auch in nächster Zeit nicht mit einer verfassungskonformen Lösung gerechnet werden könne, erweist sich daher bereits im heutigen Zeitpunkt als unbegründet.