Eine zunächst vorgesehene Erhöhung des Mietkostenabzuges auf Fr. 1'500.-- per 1. Januar 2001 scheiterte allerdings bereits im Vernehmlassungsverfahren. Eine weitere Vorlage sah sodann die Erhöhung des Eigenmietwertes um 12 % und einen Mietkostenabzug von Fr. 1'250.-- vor. Durch das Zusammenspiel dieser beiden Massnahmen sollte die steuerliche Belastung von MieterInnen und WohneigentümerInnen wieder ausgeglichen werden. Diese Vorlage wurde jedoch in der Abstimmung vom 24. November 2002 von den Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft abgelehnt.