Die vorliegend diskutierte Frage bezüglich der Höhe von Eigenmietwert und Mietkostenabzug würde demnach hinfällig. Zurückhaltung ist um so mehr am Platz, als sich auch der Regierungs- bzw. Landrat des Kantons Basel-Landschaft bewusst sind, dass die zur Zeit geltende gesetzliche Regelung durch das weitere Absinken der Eigenmietwerte auf rund 35 % des Marktwertes zu einer Ungleichbehandlung zwischen MieterInnen und WohneigentümerInnen und damit zu einer aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht mehr tolerierbaren Situation geführt hat. Eine zunächst vorgesehene Erhöhung des Mietkostenabzuges auf Fr. 1'500.-- per 1. Januar 2001 scheiterte allerdings bereits im Vernehmlassungsverfahren.