So wird derzeit in den eidgenössischen Räten über eine Anpassung bzw. Änderung des heutigen Systems der Eigenmietwertbesteuerung diskutiert. Gerade diese Woche hat der Nationalrat den Systemwechsel, d.h. die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung beschlossen, welcher über die entsprechende Regelung im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vom 14. Dezember 1990 auch für die kantonalen Steuern Verbindlichkeit erlangen würde. Die vorliegend diskutierte Frage bezüglich der Höhe von Eigenmietwert und Mietkostenabzug würde demnach hinfällig.