Der steuerliche Vorteil jeder einzelnen Eigentümerin bzw. jedes einzelnen Eigentümers werde auf jede einzelne Mieterin bzw. jeden einzelnen Mieter umgerechnet. So würde zwar jede Mieterin bzw. jeder Mieter die gleiche Summe erhalten wie jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer, das Gesamtvolumen wäre jedoch ungleich grösser als jenes der EigentümerInnen. Es müssten nicht nur die vorhandenen Mittel verteilt, sondern zusätzliche aufgeboten werden, die nicht vorhanden seien. Die Berechnungsweise des Gesetzgebers könne nicht als falsch bezeichnet werden, sie führe vielmehr zu einem korrekten Ergebnis. E. An der heutigen Verhandlung hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.