Es müsse jedoch eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen der einzelnen Wohneigentümerin bzw. dem einzelnen Wohneigentümer und der einzelnen Mieterin bzw. dem einzelnen Mieter angestrebt werden. Der steuerliche Vorteil betrage pro WohneigentümerIn rund Fr. 6'200.-- (Fr. 253 Mio. : 41'000), welcher korrekterweise durch einen Mietkostenabzug in derselben Höhe auszugleichen sei. Von einer durchschnittlichen Haushaltsgrösse von 2.5 Personen ausgehend, würde sich somit ein Mietkostenabzug von Fr. 2'480.-- ergeben (Fr. 6'200.-- : 2,5). Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Eigenmietwerte um 12 % würde sich mit der gleichen Berechnungsweise ein Mietkostenabzug von Fr. 2'054.-- pro Person ergeben.