Auf alle MieterInnen verteilt, würde daraus ein Mietkostenabzug von Fr. 1'497.-- resultieren. Laut Statistischem Amt des Kantons Basel-Landschaft würden 37 % der Bevölkerung im Eigenheim und 62 % zur Miete wohnen. Demnach würde eine weitaus kleinere Gruppe von WohneigentümerInnen einer wesentlich grösseren Gruppe von MieterInnen gegenübergestellt. Es müsse jedoch eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen der einzelnen Wohneigentümerin bzw. dem einzelnen Wohneigentümer und der einzelnen Mieterin bzw. dem einzelnen Mieter angestrebt werden.