Eine Wohnung werde durch den Eigentümer bewohnt. Die Wohnungen seien aber nicht im Stockwerkeigentum ausgeschieden, so dass kein konkreter Eigenmietwert bestehen würde. Würde von einem Mietzins von Fr. 20'000.-- pro Jahr ausgegangen, seien dies die Kosten, welche den Mietern effektiv entstehen. Die Eigentümer hätten sich lediglich einen Eigenmietwert von Fr. 8'200.-- (41 %) anzurechnen. Die Differenz von Fr. 11'800.-- werde mit der Gewährung eines Abzuges von Fr. 1'000.-- pro Person und Jahr offensichtlich nicht ausgeglichen.