Da dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden habe, habe der Regierungsrat in einem weiteren Vernehmlassungsentwurf eine Erhöhung des Mietkostenabzuges auf Fr. 1'250.-- pro Person und die gleichzeitige Erhöhung der Eigenmietwerte um 12 % vorgeschlagen. Auch in dieser Vorlage gestehe der Regierungsrat ein, dass ein dringlicher Handlungs- und Anpassungsbedarf bestehe. Im vorliegenden Verfahren könne aufgezeigt werden, dass auch im konkreten individuellen Fall eine Ungleichbehandlung vorliege. Die Rekurrenten seien Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit vier Mietobjekten. Eine Wohnung werde durch den Eigentümer bewohnt.