Es liege damit ein offensichtlich rechtswidriger Zustand vor. Dies könne auch dem Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft zur Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" entnommen werden, in welchem eine Erhöhung des Mietkostenabzuges auf Fr. 1'500.-- vorgeschlagen worden sei. Da dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden habe, habe der Regierungsrat in einem weiteren Vernehmlassungsentwurf eine Erhöhung des Mietkostenabzuges auf Fr. 1'250.-- pro Person und die gleichzeitige Erhöhung der Eigenmietwerte um 12 % vorgeschlagen.