Eine Erhebung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeige jedoch, dass die per 1998 im Kanton Basel-Landschaft geltenden Eigenmietwerte lediglich noch 34,8 % der effektiven Marktmieten betragen. Der auf der anderen Seite gewährte Mietkostenabzug von Fr. 1'000.-- reiche nicht aus, um den Einschlag gegenüber den vom Bundesgericht verlangten Wert von 60 % wettzumachen. Es liege damit ein offensichtlich rechtswidriger Zustand vor.