www.bger.ch ] ab.) 02-101: Mietkostenabzug: Verhältnis zum Eigenmietwert Sachverhalt: A. In der definitiven Veranlagung der Staatssteuer 2001, Rechnung Nr. S 01/11, vom 19. März 2002, wurde der von den Steuerpflichtigen in der Steuererklärung geltend gemachte Mietkostenabzug von insgesamt Fr. 5'000.-- auf Fr. 2'000.-- herabgesetzt. Dagegen erhoben die Pflichtigen mit Schreiben vom 19. März 2002 Einsprache mit dem Begehren, es sei ihnen ein Mietkostenabzug in der Höhe von Fr. 2'500.-- pro im Haushalt lebende Person zu gewähren.