insoweit hat die Einzelfallgerechtigkeit vor dem fundamentalen Prinzip der Gewaltentrennung zurückzustehen. (Mit Urteil vom 17. September 2003 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde (eventuell Verwaltungsgerichtsbeschwerde). Diese Rechtsmitteleingabe nahm das Bundesgericht als Verwaltungsgerichtsbeschwerde entgegen und wies sie mit Urteil vom 1. Juli 2005 [2P.319/2003] [publiziert auf: www.bger.ch ] ab.) 02-101: Mietkostenabzug: Verhältnis zum Eigenmietwert Sachverhalt: A.