Es ist im Weiteren anzunehmen, dass der Pflichtige zur Ausübung seiner Tätigkeit bei der Z. Revision und Unternehmensberatung AG keine zusätzlichen Hilfsmittel, zur Erledigung seiner Arbeit in Anspruch nehmen muss. Vielmehr kann er die administrative Infrastruktur wie Räumlichkeiten, Sekretariat und andere zur Erledigung seiner Arbeit notwendigen Hilfsmittel beider Unternehmen für beide Tätigkeiten nutzen. Der Pflichtige kann aufgrund dieses Arbeitsumfeldes seine Arbeitskraft flexibel einsetzen und je nach seiner zeitlichen Verfügbarkeit die Tätigkeiten in beiden Unternehmen koordinieren.