(Mit Urteil vom 12. Juli 2006 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine gegen diesen Entscheid erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.) 05-100 Kein Abzug von Unterhaltsbeiträgen an erwachsene Kinder Aus den Erwägungen: 2. a) Entsprechend von Art. 9 Abs. 2 lit. c des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sieht § 29 StG vor, dass von den steuerbaren Einkünften die Unterhaltsbeiträge für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Gewalt stehenden Kinder abgezogen werden (Abs. 1 lit.