Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 19. August 2005 (100/2005) Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder können nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Ob die Bestimmung von Art. 9 Abs. 2 lit. c StHG, welche nur einen Abzug von Unterhaltsbeiträgen an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Gewalt stehenden Kinder, jedoch nicht solche an erwachsene Kinder zulässt, den in Art. 8 BV verankerten Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt, kann das Steuergericht nicht überprüfen, da gemäss Art. 191 BV Bundesgesetze für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend sind.