Veranlagungspositionen aufgrund der von der Militärverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Wehrpflichtersatz geltend gemachten teilweisen Rechtskraft der provisorischen Veranlagungsverfügung nicht möglich wäre. b) Weiter enthält die provisorische Veranlagungsverfügung vom 31. Mai 2002 bezüglich allfälliger geleisteter Diensttage unverständlicherweise überhaupt keine Veranlagungsposition.