Dieses Jahr habe er erstmals eine provisorische Veranlagungsverfügung erhalten. Wie er bei der Kontrolle seiner Steuerunterlagen vom Vorjahr sowie seines Zivilschutzdienstbüchleins habe feststellen können, habe der auf der provisorischen Veranlagungsverfügung 2001 vom 31. Mai 2002 aufgeführte Betrag von Fr. 150.-- und die im Jahr 2001 geleisteten vier Diensttage dem Betrag und den Diensttagen des Jahres 2000 entsprochen. Er sei davon ausgegangen, dass die Diensttage diesmal berücksichtigt worden seien und habe darauf verzichtet, gegen die provisorische Veranlagungsverfügung 2001 Einsprache zu erheben.