4. In ihrer Vernehmlassung vom 15. Januar 2004 begehrte die Steuerverwaltung Abweisung des Rekurses. (…) Aus den Erwägungen: 2. Zunächst ist im vorliegenden Fall zu untersuchen, ob die dem Steuerpflichtigen im Jahr 2000 ausgerichtete Abgangsentschädigung von brutto Fr. 131'270.-- nach dem auf Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen anwendbaren Rentensatz gemäss § 35 StG zu besteuern sei.